Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Quality Heating B.V. und Quality Heating Vloerverwarming B.V.

Version Mai 2023

ARTIKEL 1 | DEFINITIONEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehend angegebenen Bedeutung verwendet, soweit die Art oder der Inhalt der Bestimmungen dem nicht entgegensteht:

Quality Heating: Quality Heating B.V. und Quality Heating Vloerverwarming B.V., mit Sitz in der Phoenixstraat 35-37 in Alkmaar, eingetragen bei der Handelskammer unter den KvK-Nummern 71939849 und 82402256; Käufer: die natürliche oder juristische Person, mit der Quality Heating einen Vertrag abgeschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt. Vertrag: der zwischen Quality Heating und dem Käufer gemäß Artikel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossene Vertrag, auf dessen Grundlage Quality Heating als Verkäufer, Produktlieferant und/oder Berater tätig wird.

ARTIKEL 2 | ANWENDBARKEIT

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen Quality Heating und einem Käufer, gegenüber dem Quality Heating diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich davon abgewichen sind. Diese Bedingungen gelten auch für Verträge mit Quality Heating, deren Ausführung die Einschaltung Dritter durch Quality Heating erfordert.
Etwaige Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, Quality Heating hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, miteinander Rücksprache zu halten, um eine Ersatzregelung für die betreffende Bestimmung zu vereinbaren. Dabei werden Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt.

ARTIKEL 3 | ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Alle Angebote und/oder Vorschläge von Quality Heating, unabhängig von ihrer Form, sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Angebote sind für die im Angebot angegebene Dauer gültig. Wird keine Gültigkeitsdauer angegeben, ist das Angebot bis zu 30 Tage ab dem Datum seiner Abgabe gültig. Die Angebote von Quality Heating basieren auf den vom Käufer bereitgestellten Informationen. Der Käufer gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben und garantiert, dass alle für die Planung und Ausführung des Auftrags wesentlichen Informationen bereitgestellt wurden. Die Angebote und Kostenvoranschläge von Quality Heating enthalten unabhängig von ihrer Form eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Offensichtliche oder erkennbare Fehler im Angebot oder Kostenvoranschlag sind für Quality Heating nicht bindend. Verträge kommen zustande, wenn Quality Heating die vom Käufer aufgegebene Bestellung durch mündliche, elektronische oder schriftliche Bestätigung bzw. Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags annimmt oder wenn Quality Heating mit der Ausführung eines Auftrags beginnt.
Quality Heating behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Weicht die Annahme, sei es auch nur in geringfügigen Punkten, von dem im Angebot enthaltenen Vorschlag ab, ist Quality Heating daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt daher nicht entsprechend einer solchen abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Quality Heating erklärt etwas anderes.
Schließt der Käufer den Vertrag im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person ab, erklärt er mit Abschluss des Vertrags, hierzu bevollmächtigt zu sein. Der Käufer haftet neben dieser natürlichen oder juristischen Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

ARTIKEL 4 | LIEFERUNG

Die angegebenen Lieferzeiten sind lediglich Richtwerte und daher niemals verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Quality Heating liefert die Produkte an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Fehlt eine Lieferadresse, gilt die Rechnungsadresse als Lieferadresse.
Wenn und soweit die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags dies erfordert, ist Quality Heating berechtigt, die Produkte ganz oder teilweise durch Dritte liefern zu lassen.
Quality Heating ist berechtigt, die verkauften Produkte in Teillieferungen zu liefern. Werden Produkte in mehreren Teilen geliefert, ist Quality Heating berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
Können die Produkte aufgrund von Umständen, die dem Käufer zuzurechnen sind, nicht geliefert werden, lagert Quality Heating die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers ein, unbeschadet der Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des vereinbarten Preises.
Verweigert der Käufer die Annahme der bestellten Produkte oder versäumt er es, die Produkte anzunehmen, teilt der Käufer Quality Heating auf deren erstes Verlangen mit, bis zu welchem Zeitpunkt die Produkte noch angenommen werden. Diese Frist beträgt niemals mehr als einen Monat ab dem Tag der im vorstehenden Satz genannten Aufforderung.
Entstehen Quality Heating aufgrund der Artikel 4.5 und 4.6 angemessene Kosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung der darin enthaltenen Verpflichtungen durch den Käufer nicht entstanden wären, gehen diese Kosten zulasten des Käufers.

ARTIKEL 5 | PREISE

Die Lieferkosten für Produkte gehen zulasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Quality Heating ist berechtigt, nach Abschluss des Vertrags eintretende Preissteigerungen kostenbestimmender Faktoren an den Käufer weiterzugeben.
Abweichend vom vorstehenden Satz hat ein Verbraucher das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn solche Erhöhungen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags weitergegeben werden und Quality Heating sich ausdrücklich weigert, den Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen zu erfüllen.

ARTIKEL 6 | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der vereinbarte Preis ist vom Käufer grundsätzlich vollständig im Voraus zu zahlen.
Quality Heating ist berechtigt, vom Käufer eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu verlangen. Quality Heating wird die Bestellung erst nach Eingang der Anzahlung aufgeben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung des geschuldeten Betrags auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen.
Quality Heating ist nicht verpflichtet, den Vertrag auszuführen oder weiter auszuführen, solange sich der Käufer mit einer in diesem Artikel genannten Zahlung im Rückstand befindet.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung aus irgendeinem Grund auszusetzen. Eine Aufrechnung mit Forderungen, die der Käufer gegenüber Quality Heating geltend macht, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Fragen oder Einwände bezüglich einer Rechnung von Quality Heating müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und begründet an Quality Heating mitgeteilt werden, andernfalls verfallen die entsprechenden Rechte. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Rechnung als vorbehaltlos angenommen.
Bei verspäteter Zahlung gerät der Käufer sofort in Verzug und Quality Heating ist berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Für Verbraucher richtet sich dies nach dem BIK, dessen Höhe gesetzlich begrenzt ist. Für Käufer, die zu Zwecken handeln, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, betragen die außergerichtlichen Kosten mindestens 15 % des einzuziehenden Betrags. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Käufer außerdem die gesetzlichen Zinsen auf den einzuziehenden Betrag.
Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die zur Einziehung der vom Käufer geschuldeten Beträge entstehen, gehen zulasten des Käufers.

ARTIKEL 7 | RÜCKSENDUNGEN

Bestellte Produkte können von einem Käufer, der Verbraucher ist, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts zurückgesendet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bestellte Produkte können von einem Käufer, der kein Verbraucher ist, nicht zurückgesendet werden.
Bei einer Rücksendung muss der Käufer die auf den Websites des Verkäufers beschriebenen Rücksendeverfahren befolgen. Dies umfasst die Anmeldung der Rücksendung über das Retourenportal und, falls dies nicht möglich ist, die Anmeldung der Rücksendung durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice des Verkäufers.
Die Rücksendekosten gehen zulasten des Käufers. Diese Kosten werden bei der Gutschrift automatisch abgezogen. Die jeweils aktuellen Rücksendekosten sind auf den Seiten zur Anmeldung von Rücksendungen auf den Websites des Verkäufers angegeben.
Während des in Absatz 1 genannten Zeitraums muss der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Der Verbraucher darf das Produkt nur in dem Umfang auspacken und benutzen, der erforderlich ist, um die Art, Eigenschaften und/oder Funktionsweise der Produkte zu beurteilen.
Wenn der Verbraucher das Produkt zurücksendet, muss er es in gutem Zustand, mit sämtlichem mitgeliefertem Zubehör sowie im ursprünglichen Zustand und in der Originalverpackung an Quality Heating zurücksenden.
Stellt Quality Heating bei der Rücksendung sichtbare Gebrauchsspuren, fehlendes Zubehör oder eine fehlende Verpackung fest, wodurch sich der Wert des Produkts vermindert, hat der Käufer keinen Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. Quality Heating behält sich das Recht vor, gegebenenfalls nur eine teilweise Erstattung zu leisten.
Quality Heating erstattet die vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen abzüglich einer etwaigen Wertminderung so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Rücksendung oder Auflösung des Vertrags, vorausgesetzt, die Produkte wurden an Quality Heating zurückgesendet oder der Verbraucher hat anhand eines Track-&-Trace-Nachweises belegt, dass die Produkte tatsächlich zurückgesendet wurden.
Die in diesem Artikel genannte Rückgabemöglichkeit gilt nicht für maßgefertigte oder individuell angefertigte Produkte, wie Fußbodenheizmatten, QH Grid Fußbodenheizung und mit einem eigenen Bild bedruckte Infrarotpaneele. Boiler und Durchlauferhitzer können nicht zurückgenommen werden, wenn sie angeschlossen bzw. in Betrieb genommen wurden.

ARTIKEL 8 | PFLICHTEN DES KÄUFERS

Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Mitwirkung und stellt Quality Heating stets rechtzeitig alle Daten oder Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich sind, und gewährleistet deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit.
Bei Lieferung der Produkte muss der Käufer unverzüglich überprüfen, ob Art und Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen, auch wenn vereinbart wurde, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung oder danach von Dritten installiert oder montiert werden.
Der Käufer ist verpflichtet, die von Quality Heating bereitgestellten Anweisungen oder die Anweisungen des Herstellers zur Installation und Verwendung der gekauften Produkte zu befolgen.
Verzögert sich die Ausführung des Vertrags, weil der Käufer seinen Verpflichtungen aus den Artikeln 8.1 und 8.2 nicht nachkommt, gehen die daraus entstehenden Kosten zulasten des Käufers.
Für Installationsleistungen, die von oder im Auftrag von Quality Heating erbracht werden, gelten zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Quality Heating nicht ordnungsgemäß nach, haftet er für sämtliche Schäden, die Quality Heating dadurch unmittelbar oder mittelbar entstehen können.

ARTIKEL 9 | GARANTIE

Quality Heating gewährleistet die ordnungsgemäße Beschaffenheit der von ihr gelieferten und/oder zur Verfügung gestellten Produkte und verpflichtet sich, alles Mögliche zu unternehmen, um den Vertrag mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkenntnis sowie unter Einhaltung der erforderlichen Zertifizierungen auszuführen. Hinsichtlich einer Beratung übernimmt Quality Heating lediglich eine Bemühenspflicht und niemals eine Erfolgspflicht.
Garantieansprüche bestehen nur, wenn der Käufer sämtliche Kundenanweisungen von Quality Heating befolgt hat und nachweislich ein Herstellungs- oder Konstruktionsfehler des Produkts vorliegt. Nur in diesem Fall gehen die Untersuchungs- und Reparaturkosten zulasten von Quality Heating.
Damit ein Garantieanspruch gültig ist, muss der Käufer Quality Heating innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten des Mangels bzw. spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel vernünftigerweise hätte festgestellt werden können, schriftlich darüber informieren. Andernfalls verfällt jeglicher diesbezügliche Garantieanspruch.
Der Anspruch auf die gewährte Garantie entfällt ebenfalls, wenn ein Mangel am Produkt auf eine äußere Ursache zurückzuführen ist oder Quality Heating nicht zugerechnet werden kann. Die nachstehenden Fälle sind nicht abschließend zu verstehen.

ARTIKEL 10 | BESCHWERDEN

Beschwerden bezüglich gelieferter Produkte, einschließlich Transportschäden, müssen spätestens 7 Tage nachdem der Käufer die Mängel festgestellt hat oder hätte feststellen können, vollständig und eindeutig schriftlich bei Quality Heating eingereicht werden. Andernfalls verfallen die entsprechenden Rechte.
Quality Heating beantwortet eingereichte Beschwerden innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, wird innerhalb von vierzehn Tagen eine Empfangsbestätigung mit einer Angabe darüber übermittelt, wann der Käufer mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
Sofern der Käufer nicht nachweist, dass er die von Quality Heating erteilten Anweisungen befolgt hat, wird eine Beschwerde nicht bearbeitet, wenn diese teilweise dadurch verursacht worden sein könnte, dass die erteilten Anweisungen nicht befolgt wurden. In diesem Fall liegt die Beweislast stets beim Käufer.
Sämtliche Beschwerden und/oder Ansprüche gegenüber Quality Heating, gleich aus welchem Grund, verjähren bzw. verfallen für einen Käufer, der Verbraucher ist, innerhalb von 2 Jahren nach ihrem Entstehen und für einen gewerblichen Käufer innerhalb eines Jahres.

ARTIKEL 11 | EIGENTUMSVORBEHALT

Alle von Quality Heating gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Quality Heating, bis sämtliche Forderungen, die Quality Heating zum Zeitpunkt der Lieferung aus welchem Grund auch immer gegenüber dem Käufer hat, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig beglichen sind.
Soweit dies nicht im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit als zulässig anzusehen ist, ist es dem Käufer untersagt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
Der Käufer erteilt Quality Heating oder von Quality Heating benannten Dritten vorbehaltlos die Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte befinden. Bei Nichtzahlung durch den Käufer ist Quality Heating berechtigt, die hierin genannten Produkte zurückzunehmen. Alle damit verbundenen angemessenen Kosten gehen zulasten des Käufers.

ARTIKEL 12 | GEISTIGES EIGENTUM

Quality Heating behält sich sämtliche geistigen und gewerblichen Schutzrechte an den Produkten, ihren Marken, den bereitgestellten Bedienungsanleitungen und Bildern vor.
Dem Käufer ist es untersagt, solche Produkte mit oder ohne Einschaltung Dritter in anderer Weise zu vervielfältigen, zu reproduzieren oder öffentlich zugänglich zu machen, als dies aufgrund der Art oder des Umfangs des Vertrags zulässig ist.

ARTIKEL 13 | HÖHERE GEWALT

Im Falle höherer Gewalt auf Seiten von Quality Heating werden sämtliche Verpflichtungen von Quality Heating gegenüber dem Käufer aus dem geschlossenen Vertrag und sonstigen Rechtsgeschäften ausgesetzt.
Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu dem, was nach Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, Folgendes verstanden: sämtliche außerhalb des Einflussbereichs von Quality Heating liegenden Umstände und äußeren Ursachen, die vernünftigerweise nicht vorhersehbar sind und dazu führen, dass Quality Heating seine Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllen kann. Hierzu zählen unter anderem: Kriege, Streiks, Unruhen, Pandemien, Epidemien, Erkrankungen eigener Mitarbeiter und beteiligter Dritter, Personalmangel, Brände, betriebliche und technische Störungen oder Schließungen von Quality Heating oder beteiligten externen Parteien, behördliche Maßnahmen, die Quality Heating oder Dritten auferlegt werden, von denen Quality Heating abhängig ist, die Schließung nationaler Grenzen, unzureichende oder fehlerhafte Angaben oder unzureichende Mitwirkung.
Dauert die Situation höherer Gewalt drei Monate an oder steht fest, dass die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate dauern wird, ist jede Partei berechtigt, den betreffenden Vertrag vorzeitig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen, wobei eine solche vorzeitige Auflösung nicht mehr möglich ist, nachdem die Verpflichtung erfüllt wurde, deren Erfüllung durch einen Fall höherer Gewalt vorübergehend verhindert war.
Hat Quality Heating zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann es seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist Quality Heating berechtigt, den bereits ausgeführten oder noch ausführbaren Teil des Vertrags gesondert in Rechnung zu stellen, als handele es sich um einen eigenständigen Vertrag.
Schäden, die infolge höherer Gewalt entstehen, begründen niemals einen Anspruch auf Schadensersatz.

ARTIKEL 14 | HAFTUNG UND FREISTELLUNG

Quality Heating haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Quality Heating zurückzuführen sind.
Die Haftung von Quality Heating ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden beschränkt, die dem Käufer entstanden sind, und zwar höchstens bis zur Höhe des zwischen Quality Heating und dem Käufer geschlossenen Vertrags. Darüber hinaus übersteigt der maximal zu ersetzende Schadensbetrag niemals den Höchstbetrag, den der Versicherer von Quality Heating auszahlt.
Unter unmittelbaren Schäden sind ausschließlich die Kosten zu verstehen, die der Käufer vernünftigerweise aufwenden musste, um die Pflichtverletzungen von Quality Heating zu beheben oder beseitigen zu lassen, sodass die Leistung von Quality Heating dem Vertrag entspricht, sowie angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung solcher Schäden und angemessene Kosten zur Feststellung ihrer Ursache und ihres Umfangs.
Jegliche Haftung von Quality Heating für mittelbare Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers/Endnutzers zu beurteilen, ob der Bodenbelag bzw. die Bodenoberfläche (Parkett, Laminat, Teppich, PVC, Fliesen, Teppichboden) für die von Quality Heating gelieferten Produkte geeignet ist. Quality Heating übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Ungeeignetheit des Bodenbelags entstehen.
Der Käufer stellt Quality Heating vollständig von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von allen angemessenen Kosten der Verteidigung gegen solche Ansprüche frei, die in irgendeiner Weise mit den für den Käufer ausgeführten Arbeiten zusammenhängen.
Quality Heating kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, sich im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden direkt an seine eigene Versicherungsgesellschaft oder die Versicherungsgesellschaft eines Dritten zu wenden.
Beauftragt Quality Heating einen Dritten mit der Ausführung eines Vertrags mit dem Käufer, wird Quality Heating von diesem Dritten (Auftragnehmer) vollständig von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche des Käufers, freigestellt. Quality Heating haftet gegenüber dem Käufer oder Dritten nicht für Schäden, die von dem durch Quality Heating beauftragten Dritten verursacht wurden.

ARTIKEL 15 | AUSSETZUNG, AUFLÖSUNG UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

Der Käufer kann Verträge über maßgefertigte oder individuell angefertigte Produkte nicht kündigen, auflösen oder widerrufen. Maßgefertigte Produkte können vom Käufer nicht an Quality Heating zurückgesendet werden.
Quality Heating ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, wenn Quality Heating nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, oder wenn aufgrund des Verzugs des Käufers von Quality Heating nicht mehr erwartet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
Darüber hinaus ist Quality Heating berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, aufgrund derer die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist, oder wenn andere Umstände eintreten, aufgrund derer es Quality Heating vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unverändert fortzuführen.
Entscheidet sich Quality Heating für eine Aussetzung oder Auflösung, ist Quality Heating in keinem Fall verpflichtet, die dadurch entstandenen Schäden und Kosten zu ersetzen.
Haben die Parteien vereinbart, dass die Arbeiten in Phasen ausgeführt werden, kann Quality Heating die Ausführung der zu einer späteren Phase gehörenden Teile aussetzen, bis der Käufer die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich genehmigt hat.
Ist die Auflösung dem Käufer zuzurechnen, hat Quality Heating Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich unmittelbar und mittelbar entstandener Kosten.
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach und rechtfertigt diese Nichterfüllung eine Auflösung, ist Quality Heating berechtigt, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne selbst zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein, während der Käufer aufgrund der Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig ist.
Im Falle einer Liquidation, eines beantragten oder gewährten Zahlungsaufschubs oder Konkurses, einer Pfändung zulasten des Käufers – sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten aufgehoben wurde –, einer Schuldenrestrukturierung oder eines sonstigen Umstands, infolge dessen der Käufer nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Quality Heating frei, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder die Bestellung bzw. den Vertrag zu stornieren, ohne selbst zu irgendeinem Schadensersatz oder einer Entschädigung verpflichtet zu sein. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen von Quality Heating gegenüber dem Käufer sofort fällig.

ARTIKEL 16 | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Auf sämtliche Verträge im Zusammenhang mit Lieferungen durch Quality Heating findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Die Parteien dürfen die Gerichte erst anrufen, nachdem sie alle angemessenen Anstrengungen unternommen haben, um die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, ist ausschließlich das zuständige Gericht in dem Bezirk, in dem Quality Heating seinen Sitz hat, für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig.
Quality Heating ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es gilt stets die jeweils aktuellste Fassung der hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Ausfertigung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Käufer stets schriftlich oder elektronisch zugesandt.